GAC GOVY AirCab: Flugtaxi für die Schweiz?
GOVY AirCab: Das Flugtaxi von GAC soll nach Europa kommen. Ob es auch in der Schweiz landet? Das hängt von Gesetzen, Technik & Nutzung ab.

Der chinesische Autohersteller GAC hat auf der Automesse in München das GOVY AirCab gezeigt, ein zweisitziges Flugtaxi mit einem extravaganten Cockpit. GAC will das Fluggerät nach Europa bringen.
Ob es auch in die Schweiz kommt, hängt von vielen Dingen ab: den Gesetzen, den technischen Regeln und der Frage, wie man es überhaupt nutzen will ...
Hype um Flugtaxis
GAC macht mit dem AirCab bei einem globalen Wettlauf mit, bei dem es darum geht, Flugtaxis für den Alltag nutzbar zu machen. GAC hat schon früher Prototypen wie das «Gove» vorgestellt und verlässt sich dabei auf seine Erfahrung mit intelligenten Technologien.

Die sind auch wichtig, damit das AirCab sicher fliegt. Dass es jetzt in München präsentiert wurde, zeigt, dass GAC auch ausserhalb von Asien Fuss fassen will.
Was die Gesetze sagen: Das braucht es für die Zulassung
Damit das GOVY AirCab überhaupt in Europa fliegen darf, braucht es die Erlaubnis der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die EASA hat schon genaue Regeln für Flugzeuge wie das AirCab, die senkrecht starten und landen können (man nennt sie auch eVTOLs).
Ein derartiges Zulassungsverfahren dauert aber sehr lange und ist kompliziert. Das hat man zum Beispiel beim deutschen Flugtaxi-Hersteller Volocopter gesehen. Ihr Modell, der VoloCity, sollte eigentlich bei den Olympischen Spielen in Paris 2024 fliegen, aber die Zulassung hat sich verzögert.
Da die Schweiz mit der EASA zusammenarbeitet, gelten hier dieselben Regeln. Neben der technischen Erlaubnis müssen aber auch die Schweizer Gesetze für den Betrieb, die Infrastruktur und die Flugüberwachung angepasst werden.
Geeignete Infrastruktur erforderlich
Das heisst konkret: Es müssen eigene Start- und Landeplätze für Flugtaxis gebaut werden. Zudem bleiben Fragen beim Lärmschutz und der Anpassung an den bestehenden Flugverkehr.

Ohne die volle Erlaubnis der EASA kann der GOVY AirCab in der Schweiz nicht als Flugtaxi eingesetzt werden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wird dafür sorgen, dass alle diese Regeln eingehalten werden.
Wofür könnte man das AirCab nutzen?
Das AirCab ist in erster Linie für kurze Strecken in Städten und Vororten gedacht. Es soll Passagiere oder Waren über kurze Distanzen transportieren, um Staus am Boden zu umfliegen.
Man könnte es zum Beispiel nutzen, um vom Flughafen in die Stadt zu kommen oder um wichtige Verkehrsknotenpunkte zu verbinden. Auch für Notfälle oder Suchaktionen wäre es denkbar.
Damit es sich aber wirtschaftlich lohnt, müssen die Flugtaxis irgendwann ganz ohne Pilot fliegen können. Und: Flugtaxis müssen so sicher sein, dass die Menschen keine Angst haben, mitzufliegen.