5 Irrtümer über Verkehrsregeln

Marvin Kahlenberg
Marvin Kahlenberg

Am 10.07.2024 - 11:35

Autofahrer aufgepasst: Im Laufe der Jahre verblasst gerne etwas die Erinnerung an die eine oder andere Verkehrsregel oder es sind neue Regeln zu beachten.

AGVS, Tempo 30
Wann ist die Tempo-30-Zone zu Ende? In der Praxis herrscht hier oft Unklarheit. - AGVS

In einer Medienmitteilung klärt der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) über fünf verbreitete Verkehrsregel-Irrtümer auf.

Und dabei handelt es sich nicht nur um Kleinigkeiten. Hätten Sie es gewusst?

Irrtum 1: Tempo 30 ist oft unklar ohne Ende signalisiert

Keineswegs. Natürlich kennen wir alle diese Unsicherheit. Gerade noch galt 30 km/h, doch plötzlich kommen keine Schilder mehr. Gilt jetzt 30 oder 50 km/h?

Oft unbekannt: Es gibt Tempo-30-Zonen sowie Tempo-30-Strecken. Die 30er-Zonen werden gekennzeichnet durch eine rechteckige weisse Tafel mit rundem 30-km/h-Symbol darin und am Ende jeweils aufgehoben.

30er-Strecken mit der runden 30er-Tafel hingegen gelten nur bis über die nächste Verzweigung und müssen nicht aufgehoben werden. Folgt nach der Verzweigung kein erneutes Signal, gilt wieder Tempolimit 50.

Irrtum 2: «Wer zuerst da ist, fährt zuerst» am Kreisel

Ein verbreitetes Missverständnis am Kreisverkehrsplatz ist der Vortritt, wenn zwei Fahrzeuge den Kreisel fast zeitgleich erreichen. Dann gilt nicht «Wer zuerst da ist, darf zuerst einfahren».

Kreisel, Kreisverkehr
Achtung: Dieses Verkehrszeichen ist kein Freifahrtschein für den, der am schnellsten beschleunigt. - Depositphotos

Sondern: Einfahren darf man, wenn dadurch kein Fahrzeug von links behindert wird (also abbremsen muss). Dieser Linksvortritt gilt nicht nur gegenüber Fahrzeugen im Kreisel, sondern auch gegenüber jenen, die erst darauf zufahren.

Dies ist jedoch kein Tempo-Freibrief für Fahrzeuge von links: Alle Fahrzeuge müssen das Tempo am Kreisel deutlich reduzieren.

Irrtum 3: Velos darf ich über die ausgezogene Sicherheitslinie überholen

Nein. Eine ausgezogene Sicherheitslinie darf niemals überfahren oder berührt werden. Ausnahme: Wenn man die Fahrt nur so fortsetzen kann (Baustelle, Pannenauto etc.).

Radfahrer, Verkehr
Bei einer Sicherheitslinie bleibt Ihnen oft nichts anderes übrig, als das Tempo des Radfahrers zu übernehmen. - Depositphotos

Die Sicherheitslinie ist aber kein Überholverbot! Kann mit genug Überholabstand (mindestens 1,5 Meter) und ohne Berühren der Linie überholt werden, ist das erlaubt.

Dass dies oft verwechselt wird, liegt an einer anderen Regel: Im Überholverbot dürfen nur einspurige Fahrzeuge wie Velos und mehrspurige Fahrzeuge, die maximal 40 km/h fahren können (etwa ein Traktor), überholt werden.

Irrtum 4: Auch bei Stau in der Ausfahrt ist der Autobahn-Pannenstreifen tabu

Im Gegenteil. Der Pannenstreifen ist für Notfälle da und diese Situation gilt ganz klar als ein solcher. Also ist die Nutzung des Pannenstreifens bei Staus in der Autobahn-Ausfahrt ausnahmsweise erlaubt, weil Stehenbleiben auf der Normalspur zu gefährlich wäre.

Schweiz, Autobahn
Auf der Autobahn gilt: Bei Stau an der Ausfahrt ist der Pannenstreifen zu benutzen. - Depositphotos

Wichtig: Ist kein flüssiger Wechsel in den Stau mehr möglich, darf keinesfalls zum Finden einer Lücke auf der Normalspur stark abgebremst oder gestoppt werden. In so einem Fall ist zwingend einfach weiterzufahren.

Irrtum 5: Andere Autos dürfen sich bei Spurreduzierungen nicht vordrängeln

Doch, das sollen sie sogar. Bei einem Abbau von Spuren mit demselben Ziel, zum Beispiel von zwei auf eine, ist das Reissverschluss-System obligatorisch.

Die zu Ende gehende Spur soll bis zum Schluss genutzt und erst dort im Wechsel links-rechts-links eingeschert werden – je konsequenter, desto weniger Stau. Deshalb müssen Autos auf der weiterführenden Spur eine Lücke schaffen.

Blockierern droht eine Busse. Dennoch darf ein Spurwechsler nie mit Gewalt einscheren: Spurwechsler haben keinen Vortritt, und auf Fehler anderer ist tolerant zu reagieren.

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