Willkommen in der Falle: 3 teure Irrtümer

    Maia Schmied
    Maia Schmied

    Drei lokale Regeln, die jeder Lenker kennen MUSS! Von speziellen Vortrittsregeln bis zum absoluten Verbot im Cockpit. Vermeiden Sie jetzt Bussen.

    Polizist
    Ordnung muss sein: Unsere Polizisten sind bekannt für ihre Höflichkeit, aber auch für die strikte Einhaltung der Verkehrsregeln. - Srf.ch (Screenshot)

    Man hat die Fahrprüfung bestanden und fühlt sich sicher. Doch die Schweizer Strassen halten spezifische Überraschungen bereit.

    Ein gelbes Postauto hupt mit seinem typischen Horn auf einer engen Passstrasse. Weisse Dreiecke auf dem Asphalt sorgen plötzlich für Verwirrung.

    Das Navigationsgerät warnt im Ausland vor Radarfallen, schweigt aber hierzulande. Diese Besonderheiten muss jeder Lenker kennen, um Bussen zu vermeiden.

    Achtung auf Bergpoststrassen

    Auf Bergpoststrassen gelten besondere Regeln. Ein blaues, rundes Schild mit gelbem Posthorn signalisiert diese Strecken.

    Das Postauto hat hier stets Vorrang. Dieser Vorrang sichert den öffentlichen Fahrplan in topografisch schwierigem Gelände.

    Schild Bergspoststrasse
    Historisch wurden diese Routen seit dem 19. Jahrhundert für den Transport von Post und Passagieren genutzt. - Bob Ryskamp

    Man hört oft das Dreiklanghorn vor unübersichtlichen Kurven. Private Fahrzeuge müssen dem Postauto das Kreuzen oder Überholen erleichtern.

    Laut Verkehrsregelnverordnung (VRV, Art. 16) muss bei schwierigem Kreuzen notfalls der private Lenker zurücksetzen, auch bergauf.

    Weisse Dreiecke: Die «Haifischzähne»

    Man sieht sie oft vor Kreiseln oder komplexen Einmündungen. Die Rede ist von den «Haifischzähnen».

    Diese weissen Dreiecke auf der Fahrbahn bedeuten «Kein Vortritt». Sie sind in der Signalisationsverordnung (SSV) als «Wartelinie» (Art. 76) definiert.

    haifischzähne
    In der Schweiz ist die offizielle Bezeichnung dieser Dreiecke Wartelinie (Markierung 6.13 in der Signalisationsverordnung) oder umgangssprachlich Haifischzähne. - Marc Mongenet

    Anders als bei einer Stopplinie muss der Lenker nicht zwingend anhalten. Der Fahrer muss jedoch dem Querverkehr den Vorrang gewähren. Er darf nur weiterfahren, wenn die Strasse frei und die Sicherheit gewährleistet ist.

    Teures Risiko: Das absolute Verbot von Radarwarnern

    Die Schweiz verfolgt Radarwarner rigoros. Das Verbot ist absolut und im Strassenverkehrsgesetz (SVG, Art. 98a) verankert.

    Blitzer App
    Zoll-Check: Radarwarngeräte dürfen nicht einmal in die Schweiz eingeführt werden. Der Zoll kann diese bereits an der Grenze einziehen. - Blitzer.de (Screenshot)

    Es gilt für alle dedizierten Geräte. Es trifft aber auch Software-Funktionen in Navis oder Smartphone-Apps (z.B. Blitzer.de, Waze POIs).

    Die blosse Verfügbarkeit der Funktion auf dem Gerät ist bereits strafbar. Bei einer Kontrolle drohen Bussen von mehreren hundert Franken. Die Polizei stellt das Gerät oder Handy sicher und lässt es vernichten.

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    Kommentare

    User #3150 (nicht angemeldet)

    Ist in meinem brabus inkludiert die warnung

    User #6359 (nicht angemeldet)

    Meine Güte, ist das echt so?

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