Fremdes Auto abschleppen lassen: Wann ist es erlaubt?

Daniel Huber
Daniel Huber

Am 02.02.2025 - 06:01

Zugeparkte Einfahrt, blockierter Gehweg – Abschleppen lassen ist oft der letzte Ausweg. Was sollten Sie beachten?

Garage zugeparkt
Ärgerlich und teuer: Man sollte nicht gleich abschleppen lassen. - D.Huber

Sie kommen nach Hause und finden einen fremden Wagen auf Ihrem privaten Parkplatz vor. Was tun? Abschleppen lassen ist oft der erste Gedanke.

Doch Vorsicht: In der Schweiz ist das Abschleppen auf Privatgrund ein heikles Thema und kann schnell teuer werden.

Auf öffentlichem Grund ist die Sache klar: Die Polizei kann Falschparker abschleppen lassen. Auf Privatgrund sieht es anders aus.

Das Gesetz und der Privatgrund

Hier ist die Polizei nicht zuständig. Sie als Eigentümer haben zwar das Recht, Ihr Eigentum zu schützen, aber das Abschleppen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Reifenkralle
Lieber keiner Selbstjustiz betreiben, denn das kann teuer werden. (Symbolbild) - Pexels

Das Abschleppen muss verhältnismässig sein und als letztes Mittel eingesetzt werden. Haben Sie den Falschparker bereits ausfindig gemacht und ihn gebeten, sein Fahrzeug zu entfernen?

Ist das Auto wirklich im Weg, oder könnten Sie trotzdem parken? Entscheidet ein Gericht, dass das Abschleppen unnötig war, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Die Kostenfrage: Wer bezahlt?

Die Kosten für das Abschleppen können schnell mehrere hundert Franken betragen. Zwar können Sie diese vom Falschparker zurückfordern, aber was, wenn dieser nicht zahlt?

Dann müssen Sie die Kosten selbst tragen und auf dem Rechtsweg einfordern. Ein zeitaufwändiges und teures Unterfangen.

Bevor Sie den Abschleppdienst rufen, sollten Sie daher andere Möglichkeiten in Betracht ziehen. Können Sie den Halter des Fahrzeugs über einen Zettel an der Windschutzscheibe oder über das Nummernschild ausfindig machen?

Vorsicht vor Selbstjustiz!

Manchmal reicht ein Anruf, um das Problem zu lösen. Das Blockieren des Falschparkers oder andere Formen der Selbstjustiz sind nicht erlaubt und können als Nötigung ausgelegt werden.

Auch hier drohen rechtliche Konsequenzen und hohe Kosten. Sie können eine Umtriebsentschädigung verlangen, wenn ein richterliches Verbot besteht und klar ersichtlich ist.

Schadensersatz Parken
Die Höhe der Umtriebsentschädigung ist nicht gesetzlich festgelegt. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand stehen, der dem Geschädigten entstanden ist. - Pexels

Dies erfordert jedoch einen erheblichen Aufwand und ist mit Kosten verbunden.

Tipp: Bringen Sie ein deutliches Schild an, das auf das Parkverbot hinweist. So können Sie Falschparker von vornherein abschrecken.

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