Import von Autos in die Schweiz

Daniel Huber
Daniel Huber

Bevor der Traum vom neuen Wagen auf Schweizer Boden Realität wird, gilt es, einige Hürden zu meistern. Wir zeigen wie ...

Import
Aufwendig: Der Import von Fahrzeugen ist nicht immer reibungslos. - Huber

Träumen Sie von einem neuen Auto oder haben im Ausland ein attraktives Angebot entdeckt? Der Import eines Fahrzeugs in die Schweiz kann eine interessante Option sein.

Er birgt jedoch einige wichtige Aspekte, die Sie unbedingt beachten sollten. Dieser Leitfaden beleuchtet den gesamten Prozess detailliert, von den Zollbestimmungen bis zur Fahrzeugzulassung, damit Ihr Import reibungslos verläuft.

Kontakt mit dem Schweizer Zoll

Sobald Sie mit Ihrem importierten Fahrzeug die Schweizer Grenze überqueren, sind Sie verpflichtet, dieses unverzüglich beim Schweizer Zoll anzumelden. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist hierfür die zuständige Behörde.

Mercedes Benz W124
Auch schicke Young- und Oldtimer werden gerne importiert. - Mercedes Benz

Diese sogenannte «unaufgeforderte Anmeldung» muss von Ihnen als Importeur erfolgen, unabhängig davon, ob es sich um einen fabrikneuen Wagen oder ein gebrauchtes Fahrzeug handelt. Es ist entscheidend, dass Sie sich direkt bei einer Zollstelle melden, die für die Abfertigung von Handelswaren zugelassen ist.

Beachten Sie, dass für die vorübergehende Nutzung ausländischer Firmenfahrzeuge in der Schweiz spezielle Regelungen gelten, die eine gesonderte Zollbewilligung erfordern und sich von der definitiven Einfuhr für den privaten Gebrauch unterscheiden.

Diese Dokumente benötigen Sie für die Einfuhr

Für eine zügige Zollabfertigung und die spätere Registrierung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie eine vollständige Sammlung wichtiger Dokumente. Dazu gehört die elektronische Zollanmeldung, die Sie über die Plattform «e-dec web» einreichen müssen.

911er Targa
Ein beliebter Oldtimer in der Schweiz: der 911er Targa. - Pixabay

Legen Sie unbedingt den Original-Kaufvertrag oder die Rechnung vor, da diese als Grundlage für die Wertbestimmung des Fahrzeugs dienen. Der Fahrzeugausweis oder Zulassungsschein aus dem Herkunftsland ist ebenfalls erforderlich, selbst wenn dieser bereits abgelaufen sein sollte.

Vergessen Sie nicht Ihren gültigen Reisepass oder Ihre Identitätskarte.

Zollvorteile je nach Herkunftsland nutzen

Abhängig davon, aus welchem Land Sie Ihr Fahrzeug importieren, können zusätzliche Dokumente notwendig sein. Für Fahrzeuge, die nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) stammen, ist in der Regel ein Ursprungsnachweis erforderlich.

Wenn Ihr Fahrzeug jedoch aus einem EU-Land kommt, ist das Formular EUR.1 von grosser Bedeutung. Dieses Dokument, idealerweise von Ihrem Händler im Ausfuhrland ausgestellt, ermöglicht in den meisten Fällen eine zollfreie Einfuhr in die Schweiz.

finesolutions
Das Unternehmen finesolutions.ch bietet Dienstleistungen im Rahmen der Zollabwicklung an. - Finesolutions (Screenshot)

Ähnliche Zollbefreiungen können auch für Importe aus Ländern gelten, mit denen die Schweiz ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Hier ist ebenfalls ein entsprechender Ursprungsnachweis von den Behörden des Ausfuhrlandes erforderlich.

So setzen sich die Einfuhrkosten zusammen

Die Einfuhr eines Autos in die Schweiz ist mit verschiedenen Steuern und Gebühren verbunden. Aktuell wird auf die Einfuhr von Personenwagen eine Automobilsteuer von 4 Prozent des aktuellen Fahrzeugwerts erhoben.

Die Berechnungsgrundlage ist in der Regel der im Kaufvertrag angegebene Preis. Zusätzlich fällt die schweizerische Mehrwertsteuer von derzeit 8.1 Prozent an. Die Bemessungsgrundlage hierfür ist in der Regel der Kaufpreis zuzüglich aller Kosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz sowie die Einfuhrabgaben selbst.

Zollgebühren werden in der Regel für Fahrzeuge ausserhalb der EU und ohne Freihandelsabkommen mit der Schweiz fällig und basieren auf dem Gewicht des Fahrzeugs. Pro 100 Kilogramm Leergewicht können zwischen 2 und 15 Franken anfallen. Für die Ausstellung des Prüfberichts wird eine Gebühr von etwa 20 Franken erhoben.

Die obligatorische technische Überprüfung (MFK)

Nachdem Sie Ihr Fahrzeug erfolgreich verzollt haben, steht die obligatorische technische Überprüfung, die sogenannte Motorfahrzeugkontrolle (MFK), an. Diese müssen Sie beim kantonalen Strassenverkehrsamt durchführen lassen, bevor Sie Ihr Fahrzeug in der Schweiz zulassen können.

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Fahzeugprüfung: Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden. - ch.ch (Screenshot)

Die Kosten für die MFK variieren je nach Kanton und liegen üblicherweise bei etwa 60 Franken. Möglicherweise ist auch ein Abgastest erforderlich, der zusätzliche Kosten von rund 100 Franken verursacht.

Schritte zur Fahrzeugzulassung und zum Schweizer Ausweis

Nach bestandener MFK und dem Nachweis einer gültigen Autoversicherung können Sie Ihr importiertes Fahrzeug beim zuständigen Strassenverkehrsamt anmelden.

Für die Zulassung benötigen Sie unter anderem den Versicherungsnachweis einer Schweizer Gesellschaft, die ausländischen Fahrzeugpapiere, den Prüfungsbericht des Zolls und gegebenenfalls die EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Die Kosten für die Zulassung, inklusive Fahrzeugausweis und Kontrollschilder, liegen je nach Kanton in der Regel zwischen 50 und 100 Franken.

Die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung

In der Schweiz ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung.

Die Höhe der Prämie wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, wie beispielsweise den Fahrzeugwert, Ihr Alter und Ihren Wohnort.

Die durchschnittlichen jährlichen Kosten für eine grundlegende Haftpflichtversicherung betragen etwa 420 Franken.

Besonderheiten beim Import aus den Vereinigten Staaten

Der Import von Autos aus den USA gestaltet sich oft komplexer als aus EU-Ländern. Da in den USA andere technische Standards gelten, sind in vielen Fällen umfangreiche Anpassungen erforderlich, um die Schweizer Zulassung zu erhalten.

Dazu können der Austausch des Tachos oder Anpassungen an der Lichtanlage gehören. Zudem ist die Herstellergarantie bei US-Fahrzeugen in der Regel nur in Nordamerika gültig.

Es ist daher ratsam, vor dem Kauf eines US-Fahrzeugs genau zu prüfen, ob eine Zulassung in der Schweiz überhaupt möglich ist.

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