Grenzenlose Freiheit: Mit Händlerschildern durch Europa düsen

Marvin Kahlenberg
Marvin Kahlenberg

Am 07.09.2024 - 11:04

Die Fahrt mit Händlerschildern war bis vor Kurzem im Ausland nicht ganz unproblematisch. Jetzt jedoch vereinfacht sich die Situation bedeutend. Ein Überblick.

Grenze, Deutschland
Grenzüberquerung nach Deutschland mit Händlerschild: Mittlerweile kein Problem mehr. - Depositphotos

Die Reise mit dem Auto nach Deutschland wird einfacher und unkomplizierter.

Seit dem 1. Mai 2024 ist es für Schweizer Autofahrer möglich, unbegrenzt mit ihrem Händlerschild über die Grenze zu fahren. Eine Vereinbarung, die ursprünglich Ende dieses Jahres auslaufen sollte, wurde in eine unbefristete umgewandelt.

Aber nicht nur Deutschland öffnet seine Tore für unsere Autos – auch Italien hat spezielle Regelungen getroffen, und in Österreich sowie Frankreich sind U-Nummern erlaubt.

Deutschland begrüsst Schweizer Autofahrer auf unbestimmte Zeit

Das Bundesamt für Strassen (Astra) und das deutsche Bundesministerium für Digitales und Verkehr haben im April einen dauerhaften Pakt zur gegenseitigen Anerkennung verschiedener landesspezifischer Fahrzeugausweise und Kontrollschilder geschlossen. Damit sind Fahrten mit Schweizer Händlerschildern nach Deutschland ab sofort ohne zeitliche Begrenzung möglich.

Grenze, Deutschland, Schild
Die Regelung für die U-Nummern gilt schon seit einigen Monaten. - Depositphotos

Dieses Abkommen trat bereits am 1. Mai 2024 in Kraft und ersetzte den bisherigen befristeten Vertrag vom Juli letzten Jahres.

U-Nummern: Die neue internationale Sprache des Strassenverkehrs

Die aktuelle Übereinkunft gilt sowohl für schweizerische Kollektiv-Fahrzeugausweise als auch für die damit verbundenen Händlerschilder oder U-Nummern.

Sie basiert auf dem neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag, der 2022 abgeschlossen wurde und ebenfalls am 1. Mai in Kraft trat.

Mit dieser Neuerung wurde die vorherige befristete Durchführungsvereinbarung vom Juli letzten Jahres ausser Kraft gesetzt.

Vorsicht: Import von ausländischen Fahrzeugen bleibt verboten

Trotz der positiven Veränderungen gibt es immer noch einige Einschränkungen. So ist es nach wie vor nicht erlaubt, ausländische Fahrzeuge mit Schweizer Händlerschildern zu importieren.

Diese dürfen ausschliesslich an Fahrzeugen mit Standort in der Schweiz verwendet werden. In Bezug auf andere Nachbarländer wie Frankreich und Österreich können Händlerschilder grundsätzlich genutzt werden, allerdings ohne vollständige Rechtssicherheit.

Hier erfolgen Fahrten also quasi auf eigene Gefahr.

Spezielle Regelungen für schweizerische Autofahrer in Italien

Seit August 2022 besteht ein Abkommen zwischen Italien und der Schweiz.

Italien, Rom, Strasse
In Italien bleibt die Nutzung der Händlerschilder vorerst leider ein Spiessrutenlauf. - Depositphotos

In diesem wurden zahlreiche spezifische Regelungen getroffen – darunter das Verbot privater Fahrten.

Die Details zur Vereinbarung mit Italien finden Interessierte online.

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