Motorfahrzeug-Steuern 2024: Kantonale Unterschiede schockieren

Daniel Huber
Daniel Huber

Am 22.08.2024 - 15:41

Motorfahrzeug-Steuern gleichen einem undurchsichtigen Dschungel. Wir enthüllen die kantonalen Unterschiede, Berechnungsmethoden und zeigen konkrete Beispiele.

Bern
In Bern werden die Steuer nach dem Gesamtgewicht berechnet. - Pixabay

Die Motorfahrzeug-Steuer, auch Verkehrssteuer oder Strassenverkehrsabgabe genannt, ist eine jährliche Steuer, die jeder Fahrzeughalter in der Schweiz entrichten muss. Die Höhe dieser Steuer variiert jedoch erheblich von Kanton zu Kanton, da jeder Kanton seine eigenen Berechnungsmethoden und Steuersätze festlegt.

Es gibt drei Hauptmethoden, nach denen die Motorfahrzeugsteuer in den Schweizer Kantonen berechnet wird:

Motorfahrzeug-Steuern: Berechnungsmethoden

Berechnung nach Gewicht: In den meisten Kantonen wird die Steuer anhand des Gesamtgewichts des Fahrzeugs berechnet. Dabei gilt in der Regel: Je schwerer das Fahrzeug, desto höher die Steuer. Einige Kantone, wie Bern, wenden einen degressiven Steuersatz an, bei dem die Steuer für jede zusätzliche Tonne Gewicht etwas weniger steigt.

Ford F150 Lightning
Ford F150 Lightning: Mit einem Leergewicht von ca. 3 Tonnen, kann die Steuer in Bern trotz Elektromotor erheblich sein. - Ford

Berechnung nach Hubraum oder Leistung: Einige Kantone, wie Zürich, Aargau und Waadt, berechnen die Steuer basierend auf dem Hubraum (bei Verbrennern) oder der Leistung (bei Elektromobilen) des Fahrzeugs.

Kombinierte Berechnung: In einigen Kantonen wird eine Kombination aus Gewicht und Hubraum oder Leistung zur Berechnung der Steuer herangezogen.

Motorfahrzeug-Steuern: Elektromobile

In den meisten Kantonen profitieren Elektrofahrzeuge von reduzierten Steuersätzen oder sind sogar ganz von der Motorfahrzeugsteuer befreit. Dies soll den Kauf und die Nutzung von umweltfreundlichen Fahrzeugen fördern.

Audi Q etron
Audi Q-etron: In einigen Kantonen steuerfrei. - Audi

In Kantonen, die die Steuer nach Leistung berechnen, wird für Elektrofahrzeuge eine spezielle Formel angewendet, um die Leistung mit Verbrennern vergleichbar zu machen. Die Unterschiede sind beträchtlich, wie die folgende Auswahl zeigt.

Beträchtliche Unterschiede zwischen den Kantonen

Die Unterschiede in der Motorfahrzeugsteuer zwischen den Schweizer Kantonen ergeben sich aus der kantonalen Steuerhoheit, der individuellen Finanzierung des Strassenbaus und -unterhalts sowie der Wahl unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen.

Diese Grundlagen lassen sich in vier Kategorien einteilen: Hubraum, Gesamtgewicht, Leistung, CO2-Ausstoss oder eine Kombination dieser Faktoren.

Bemessungsgrundlagen der Motorfahrzeug-Steuern nach Kantonen

- Hubraum oder PS: AG, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, TG, VS, ZG

- Gesamtgewicht: AI, AR, BE, BL, JU, SG, UR

- Leistung und Gesamtgewicht: SZ, VD

- Hubraum und Gesamtgewicht: ZH

- CO2-Emissionen: NE

- Leergewicht und CO2-Emission: BS

- Leistung: GE

- Leergewicht und Leistung: TI

Zu welchen Unterschieden das bei der Besteuerungen führt, zeigen die folgenden Beispiele:

Beispiel: Seat Leon Sportstourer 1.5 TGI (Biogas)

- Hubraum: 1'498 ccm

- Leistung: 96 kW

Seat Leon Sportstourer
Ein Lächeln: Diese junge Frau wohnt mutmasslich in Nidwalden. Dort fallen günstige 66,- Franken Verkehrssteuer an. - Seat

- Gesamtgewicht: 1'990 kg

- Motorfahrzeug-Steuern – Min.: 66.- Franken

- Motorfahrzeug-Steuern – Max.: 591.- Franken

Beispiel: Alfa Romeo Stelvio Quadrifoglio Verde

- Hubraum: 2'891 ccm

- Leistung: 375 kW

Alfa Romeo Stelvio Quadrifoglio Verde
Alfa Romeo Stelvio Quadrifoglio Verde (Benzin): Leistung, die Steuern kostet. - Alfa Romeo

- Gesamtgewicht: 1'990 kg

- Motorfahrzeug-Steuern – Min.: 372.- Franken

- Motorfahrzeug-Steuer – Max.: 3'994.- Franken

Beispiel: Peugeote e-208 Allure Pack

- Hubraum: -

- Leistung: 100 kW

Peugeot 208
Peugeot e-208: profitiert in vielen Schweizer Kantonen von reduzierten oder sogar gänzlich erlassenen Motorfahrzeugsteuern. - Stellantis

- Gesamtgewicht: 1'910 kg

- Motorfahrzeug-Steuern – Min.: 0.- Franken

- Motorfahrzeug-Steuern – Max.: 3'994.- Franken

Für die Automobilbesitzer ist es daher wichtig, sich über die spezifischen Regelungen ihres Kantons zu informieren.

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