Motorfahrzeug-Steuern 2024: Kantonale Unterschiede schockieren
Motorfahrzeug-Steuern gleichen einem undurchsichtigen Dschungel. Wir enthüllen die kantonalen Unterschiede, Berechnungsmethoden und zeigen konkrete Beispiele.
Die Motorfahrzeug-Steuer, auch Verkehrssteuer oder Strassenverkehrsabgabe genannt, ist eine jährliche Steuer, die jeder Fahrzeughalter in der Schweiz entrichten muss. Die Höhe dieser Steuer variiert jedoch erheblich von Kanton zu Kanton, da jeder Kanton seine eigenen Berechnungsmethoden und Steuersätze festlegt.
Es gibt drei Hauptmethoden, nach denen die Motorfahrzeugsteuer in den Schweizer Kantonen berechnet wird:
Motorfahrzeug-Steuern: Berechnungsmethoden
Berechnung nach Gewicht: In den meisten Kantonen wird die Steuer anhand des Gesamtgewichts des Fahrzeugs berechnet. Dabei gilt in der Regel: Je schwerer das Fahrzeug, desto höher die Steuer. Einige Kantone, wie Bern, wenden einen degressiven Steuersatz an, bei dem die Steuer für jede zusätzliche Tonne Gewicht etwas weniger steigt.
Berechnung nach Hubraum oder Leistung: Einige Kantone, wie Zürich, Aargau und Waadt, berechnen die Steuer basierend auf dem Hubraum (bei Verbrennern) oder der Leistung (bei Elektromobilen) des Fahrzeugs.
Kombinierte Berechnung: In einigen Kantonen wird eine Kombination aus Gewicht und Hubraum oder Leistung zur Berechnung der Steuer herangezogen.
Motorfahrzeug-Steuern: Elektromobile
In den meisten Kantonen profitieren Elektrofahrzeuge von reduzierten Steuersätzen oder sind sogar ganz von der Motorfahrzeugsteuer befreit. Dies soll den Kauf und die Nutzung von umweltfreundlichen Fahrzeugen fördern.
In Kantonen, die die Steuer nach Leistung berechnen, wird für Elektrofahrzeuge eine spezielle Formel angewendet, um die Leistung mit Verbrennern vergleichbar zu machen. Die Unterschiede sind beträchtlich, wie die folgende Auswahl zeigt.
Beträchtliche Unterschiede zwischen den Kantonen
Die Unterschiede in der Motorfahrzeugsteuer zwischen den Schweizer Kantonen ergeben sich aus der kantonalen Steuerhoheit, der individuellen Finanzierung des Strassenbaus und -unterhalts sowie der Wahl unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen.
Diese Grundlagen lassen sich in vier Kategorien einteilen: Hubraum, Gesamtgewicht, Leistung, CO2-Ausstoss oder eine Kombination dieser Faktoren.
Bemessungsgrundlagen der Motorfahrzeug-Steuern nach Kantonen
- Hubraum oder PS: AG, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, TG, VS, ZG
- Gesamtgewicht: AI, AR, BE, BL, JU, SG, UR
- Leistung und Gesamtgewicht: SZ, VD
- Hubraum und Gesamtgewicht: ZH
- CO2-Emissionen: NE
- Leergewicht und CO2-Emission: BS
- Leistung: GE
- Leergewicht und Leistung: TI
Zu welchen Unterschieden das bei der Besteuerungen führt, zeigen die folgenden Beispiele:
Beispiel: Seat Leon Sportstourer 1.5 TGI (Biogas)
- Hubraum: 1'498 ccm
- Leistung: 96 kW
- Gesamtgewicht: 1'990 kg
- Motorfahrzeug-Steuern – Min.: 66.- Franken
- Motorfahrzeug-Steuern – Max.: 591.- Franken
Beispiel: Alfa Romeo Stelvio Quadrifoglio Verde
- Hubraum: 2'891 ccm
- Leistung: 375 kW
- Gesamtgewicht: 1'990 kg
- Motorfahrzeug-Steuern – Min.: 372.- Franken
- Motorfahrzeug-Steuer – Max.: 3'994.- Franken
Beispiel: Peugeote e-208 Allure Pack
- Hubraum: -
- Leistung: 100 kW
- Gesamtgewicht: 1'910 kg
- Motorfahrzeug-Steuern – Min.: 0.- Franken
- Motorfahrzeug-Steuern – Max.: 3'994.- Franken
Für die Automobilbesitzer ist es daher wichtig, sich über die spezifischen Regelungen ihres Kantons zu informieren.