Nachgefragt: Wann ist ein Auto ein Oldtimer
Sie begeistern sich für Oldtimer? Hier geben wir Ihnen die wichtigsten Informationen rund um die Zulassung – inklusive Altersbeschränkung.
Veteranenfahrzeuge sind ein beliebtes Hobby in der Schweiz. Ob ein alter Porsche 911, ein Citroen 2CV oder ein amerikanischer Strassenkreuzer – in den Sommermonaten sieht man so einige seltene Schmuckstücke über die Kantonsstrassen rollen.
Im Winter ist dagegen Zeit, sich um die Pflege und Instandhaltung der Oldtimer zu kümmern. Für Autoenthusiasten, die vom eigenen Classic-Fahrzeug träumen, stellt sich die Frage: Ab wann ist ein altes Auto eigentlich offiziell ein Oldtimer?
30 Jahre seit Inverkehrsetzung: Die magische Grenze
Die Antwort lautet: Oldtimer sind eine Ü30-Party. Die Zulassung als Veteranenfahrzeug ist in der Schweiz möglich, wenn Ihr Auto vor mehr als 30 Jahren in den Verkehr gesetzt wurde.
Für Fahrzeuge, die Anfang 1995 erstmals die Schweizer Strassen eroberten, steht also demnächst der Stichtag an. Autos mit einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren werden hingegen als Youngtimer bezeichnet.
Allerdings kommt dieser Status im Gegensatz zum Oldtimer in der Eidgenossenschaft mit keinerlei Vergünstigungen.
Nicht jedes Altfahrzeug qualifiziert sich
Sie planen, Ihr Auto demnächst als Veteranenfahrzeug zuzulassen? Dann ist jetzt Vorbereitung angesagt, denn bei weitem nicht jedes Auto mit einem Alter von mehr als 30 Jahren bekommt die begehrte Classic-Einstufung.
Die Verantwortlichen bei der Motorfahrzeugkontrolle prüfen Ihren Wagen auf Herz und Nieren. Es kommt auf einen gut gepflegten und originalen Zustand an – optisch wie technisch sind Bestnoten erforderlich.
Nachträgliche Veränderungen mit Tuning sind hingegen ein Ausschlusskriterium. Normale Gebrauchsspuren sind kein Problem.
Welche Vorteile hat der Veteraneneintrag?
Wer vom Strassenverkehrsamt mit dem sogenannten Code 180 den Oldtimerstatus bestätigt bekommt, muss nur noch alle sechs Jahre zu Motorfahrzeugkontrolle.
Einige Versicherer bieten für Veteranenfahrzeuge vergünstigte Policen an. Wie viel Ihr Oldtimer in der Steuer kostet, ist allerdings stark vom Kanton abhängig.
Klären Sie diese Frage daher immer mit den Behörden vor Ort.
Achtung: Kilometerbegrenzung!
Oldtimerstatus erhalten und jetzt auf weite Reise gehen? Das ist leider nicht möglich, denn für Veteranenfahrzeuge gilt eine jährliche Kilometerbeschränkung von 3000 km.
Dadurch soll vermieden werden, dass Besitzer diese Zulassungsvariante für alternde Gebrauchtfahrzeuge missbrauchen. Wenn Ihnen dieses 3000-km-Limit zu strikt gesetzt ist, hilft also nur eines:
Sie müssen sich wohl oder übel einen zweiten Oldtimer anschaffen.